Europäisches Institut für Stillen und Laktation

EISL-Weiterbildungsstipendium

Das Europäische Institut für Stillen und Laktation (EISL) als gemeinnütziger Verein möchte förderwürdige Teilnehmer:innen an unseren Seminarreihen INTENSIV und KOMPAKT mit einem Stipendium unterstützen. Wir haben dafür mehrere Stipendien in der Höhe zwischen EUR 250,00 und EUR 500,00 bereitgestellt.

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Zielgruppe

  • Sie möchten Stillen noch besser verstehen
  • Sie möchten Stillen fördern und Frauen und Familien unterstützen und begleiten
  • Sie möchten auch in Ihrem Arbeitsumfeld die Stillförderung intensivieren und erreichen, dass evidenzbasiertes Wissen Grundlage der täglichen Arbeit wird

Das EISL-Stipendium bezieht sich ausschließlich auf folgende Fortbildungsangebote des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation mit dem Ziel, das → IBCLC-Examen abzulegen.

Voraussetzung

  • Sie haben einen medizinisch pflegerischen Beruf (Pflegende, Hebamme, Ärzt:in, Ernährungsberaterin, Logopäd:in, Physiotherapeut:in, ...)
  • Sie können ausreichend Praxisstunden für die Zulassung zum IBCLC-Examen nachweisen
  • Sie werden anschließend an die EISL-Seminarreihe das IBCLC-Examen absolvieren
  • Sie benötigen eine finanzielle Unterstützung für diesen Ausbildungsweg
  • © A. Bier
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Bewerbung

  • Begründung für die Bewerbung und Darstellung der Motivation zur Teilnahme an der ausgesuchten Fortbildung
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Einkommensnachweis des/der Bewerber:in (die letzten 3 Gehaltsnachweise)
  • Nachweis über die Voraussetzung zur Zulassung zum IBCLC-Examen

Bitte bewerben Sie sich per E-Mail mit oben genannten Informationen und Unterlagen mit dem Betreff "EISL-Stipendium" bei folgender Ansprechpartnerin:

Vergabe und Höhe des Stipendiums
Das EISL-Stipendium ist eine freiwillige Förderung des Europäischen Instituts für Stillen und Laktation. Die Auswahl der Stipendiat:innen wird ausschließlich durch das Institut getroffen. Es besteht keine Auskunftspflicht über die Vergabe. Die Höhe des Stipendiums wird vom EISL im Einzelfall festgelegt.

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    © S. Lehwald
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Rechtsanspruch und weitere Regelungen
Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Im Falle des Abbruchs der Seminarreihe verpflichtet sich die Stipendiat:in, die zuvor als Förderung erhaltene Summe innerhalb von drei Monaten zurückzuzahlen.
Weitere Regelungen können im gegenseitigen Einvernehmen individuell, immer jedoch schriftlich festgelegt werden.