Europäisches Institut für Stillen und Laktation

Rezertifizierung als IBCLC

Um eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, ist nicht nur der Erwerb des IBCLC-Titels, sondern auch der Erhalt dieser Qualifikation durch IBLCE streng geregelt.
Weltweit gibt es über 37.000 International Board Certified Lactation Consultants (IBCLCs) in 134 Ländern (Stand 2024).

IBCLCs sollen durch die kontinuierliche Qualifikation immer auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft sein. Die Rezertifizierung dient dazu, dies zu fördern, zu messen und zu beurteilen, welches neue Wissen und welche weiteren Kenntnisse seit der letzten Zertifizierung hinzugewonnen wurden – zum Schutz von Mutter und Kind sowie zur Sicherstellung des einheitlichen Wissensstandes aller IBCLCs weltweit.

Die Rezertifizierung ist alle 5 Jahre erforderlich. Die Anmeldung dazu erfolgt immer im Zeitraum von April bis Ende September des Jahres der Rezertifizierung.
In der Regel erfolgt eine Aufforderung für die Rezertifizierung per E-Mail, direkt durch IBLCE, mit Informationen über Anmeldefristen und Daten.

Detaillierte Informationen können jederzeit im "Leitfaden für die Rezertifizierung" nachgelesen werden, der von IBLCE zur Verfügung gestellt wird:

Weitere Informationen zu Änderungen und Neuerungen rund um die Rezertifikation werden laufend auf der Seite von IBLCE publiziert:

Grundvoraussetzungen für die Rezertifizierung

1. Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
"Geeignete Schulungen sind zum Beispiel kardiopulmonale Reanimation (Herz-Lungen-Wiederbelebung) und Reanimationsprogramme für Neugeborene (Neonatale Reanimation). Es genügt ein didaktischer und/oder virtueller Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, um die Anforderung zu erfüllen.“ (vgl. IBLCE; Recertification Information GERMAN, 2024)
Als Besucher:in eines entsprechenden Kurses können 3 R-CERPs, als Ausbildner:in maximal 6 R-CERPs geltend gemacht werden.

2. 250 Stunden in Laktationsberatung
„Klinische Praxisstunden können in Voll- oder Teilzeit in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Verwaltung, Forschung, klinische Praxis oder Interessenvertretung absolviert werden. Diese Stunden können ehrenamtlich oder in bezahlter Anstellung oder in einer Kombination aus beidem geleistet werden.“ (vgl. IBLCE; Recertification Information GERMAN, 2024)
Ein von IBLCE zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle („Calculator“) kann Ihnen bei der Berechnung dieser Stunden helfen und im Falle einer Überprüfung eingereicht werden.
Sie können ihn hier herunterladen:
→  https://ibclc-commission.org/ibclc-information/lactation-specific-clinical-practice-calculator/

3. Ab 2025: mindestens 2 Stunden Fortbildung (= 2 E-CERPs) spezifisch zum Internationalen WHO Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten
Dies gilt für alle, die ab 2025 erst- oder rezertifizieren. Nähere Informationen dazu werden in Kürze von IBLCE veröffentlicht.

4. Auswahl einer Rezertifizierungsmethode:
Option 1 – Rezertifizierung durch Prüfung
Die Rezertifizierung durch Prüfung ist keine Voraussetzung mehr, sondern bleibt eine Option. Sie wird jedes Jahr im September in deutscher Sprache angeboten und besteht aus 175 Multiple-Choice-Fragen (Bilder und Textfragen). Der Zeitrahmen der Prüfung beträgt vier Stunden.

Option 2 – Rezertifizierung durch CERPs
CERPs werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt: Einerseits erfolgt die Aufteilung in L-, E- und R-CERPS, andererseits sollen die CERPs 7 Themenkomplexe abdecken, die in der → Detaillierten Inhaltsübersicht von IBLCE aufgelistet sind.
Dazu wird zunächst die sogenannte "IBCLC Selbsteinschätzung für weitere Fortbildungsmaßnahmen (Weiterbildungseinschätzung) – Persönlicher beruflicher Fortbildungsplan)" absolviert. In diesem computerbasierten Testverfahren sind ca. 70 MC-Fragen im Zeitrahmen von zwei Stunden ohne Unterbrechung zu beantworten. Das Angebot ist kostenlos und kann während eines fünfjährigen Rezertifizierungszeitraums nur einmal durchgeführt werden.
Es ist empfehlenswert, die Selbsteinschätzung eher zu Beginn des Rezertifizierungszeitraumes abzuschließen, um die anschließend besuchten Fortbildungen an die entsprechend benötigten Themenkomplexe anpassen zu können. Es ist aber nicht zwingend nötig, die geforderten CERPs erst nach Absolvieren der Selbsteinschätzung zu erwerben – auch zuvor besuchte Fortbildungsveranstaltungen können einbezogen werden.
Sobald die Weiterbildungseinschätzung verfügbar ist, wird jede IBCLC persönlich per Mail von IBLCE informiert.
Nach Durchführung der Selbsteinschätzung wird ein persönlicher Fortbildungsplan (Personalised Professional Development Plan – PPDP) zugesandt, der den individuellen Fortbildungsbedarf in jedem der 7 Themenkomplexe anzeigt. In jedem Bereich, in dem die Fragen zu weniger als 75% richtig beantwortet wurden, müssen mindestens 5 CERPs nachgewiesen werden. Sollten auf der Teilnahmebestätigung des Veranstalters die CERPs noch nicht nach Themenkomplexen aufgegliedert sein, erfolgt die Zuteilung nach bestem Wissen und Gewissen durch eigene Einschätzung der IBCLC.
Wurden keine erforderlichen Themengebiete durch die Selbsteinschätzung ermittelt, können Fortbildungen thematisch frei gewählt werden.
Es empfiehlt sich den PPDP nach Abschluss abzuspeichern, da er bei einer eventuellen Überprüfung durch IBLCE gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen übermittelt werden muss.

Vertiefende Informationen zu den CERPs: klassisch oder individuell?

Erwerb von CERPs: das klassische Verfahren

Für die Rezertifizierung mittels Nachweis der Fortbildung sind sogenannte CERPs notwendig, also Fortbildungspunkte für Veranstaltungen auf dem Gebiet der Laktationsmedizin und angrenzenden Themen. Üblicherweise werden für Fachtagungen, Kongresse, WebSeminare, Brush-up Kurse und Praxistage des EISL bereits im Vorfeld CERPs bei IBLCE beantragt und mit einer entsprechenden Registrierungsnummer versehen; auch andere stillfördernde Institutionen und die Berufsverbände der IBCLCs verfahren so.

Als Teilnehmer:in einer solchen Veranstaltung erhält man mit der Teilnahmebestätigung eine Auskunft über die erhaltene Anzahl an CERPs und die Registrierungsnummer. Für die Einreichung zur Rezertifizierung sollte die Teilnahmebestätigung unbedingt als Nachweis aufbewahrt werden!

1 CERP entspricht einer Zeitstunde (60 min) an Fortbildung.
Es gibt 3 verschiedene Kategorien:

L-CERPs (Direkt mit dem Feld der Laktation verknüpfte Themen)
R-CERPs (Themen aus angrenzenden Feldern, R steht für englisch "Related", also "Verwandt")
E-CERPs (Themen aus dem Gebiet der Berufs-Ethik)

Seit Anfang 2022 weisen wir auf der Teilnahmebescheinigung nicht nur die Kategorien L, R und E aus, sondern ordnen die CERPs auch gleich den 7 Themenkomplexen zu.

Individuelle CERPs: eine weitere Möglichkeit

Wenig bekannt ist die Möglichkeit, auch sogenannte Individuelle CERPs zur Rezertifizierung einzureichen. Diese Fortbildungspunkte kann man für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Tätigkeit im Vorstand eines Berufsverbands, Erstellung einer Klinischen Leitlinie etc.) oder den Besuch von thematisch passenden Veranstaltungen erhalten, auch wenn vom Veranstalter im Vorfeld keine CERPs beantragt wurden.

Dazu gibt es eine Reihe an Kriterien, die wir hier für Sie zusammenfassen:

NORMALERWEISE: 1 STUNDE = 1 CERP

Prinzipiell zählt eine Stunde (60 min.) passender Aktivität als 1 CERP, für einige besondere Aktivitäten sind jedoch festgelegte Anzahlen an CERPs vorgesehen (s. unten).

Individuelle CERPs werden ebenfalls thematisch in L-, R- und E-CERPs unterteilt (nach denselben Kriterien wie unter "Klassische Fortbildungspunkte" ausgeführt). Individuelle CERPs sollten sorgfältig dokumentiert werden und können ohne vorherige Rückfrage gemeinsam mit allen anderen gesammelten CERPs für die Rezertifizierung eingereicht werden. Die Einteilung in die Kategorien L, R oder E wird von der IBCLC nach bestem Wissen und Gewissen selbst vorgenommen – dies gilt ebenso für die Gliederung in die 7 Themenkomplexe.

Falls die Kandidat:in beim Einreichen der CERPs zur Rezertifikation von IBLCE zur stichprobenartigen Überprüfung ausgewählt wird, müssen die Aktivitäten kurzfristig durch entsprechende Dokumente (Teilnahmebestätigungen, Programm der Veranstaltung, eigene Notizen etc.) nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich, die nötigen Nachweise laufend zu sammeln.

Neben dem Besuch von Fortbildungsveranstaltungen gibt es für einige weitere Aktivitäten ebenfalls CERPs. Hier gibt es meist eine festgelegte Pauschal-Anzahl von CERPs, die für die jeweilige Aktivität vergeben werden. Nachfolgend kurz zusammengefasst einige Beispiele – Details dazu lesen Sie nach im → Leitfaden für Individuelle CERPs

  • Halten eines Vortrags oder einer Schulung für Fachpersonal (doppelte CERPs für den/die Vortragende/n bei der erstmaligen Erstellung)
  • Erstellen eines Artikels für eine anerkannte Fachzeitschrift (peer-reviewed)
  • Posterpräsentation auf einem Kongress oder einer Fachtagung
  • Erstellen eines Videos für Gesundheitspersonal
  • Erstellen einer Original-Stillrichtlinie für Klinik/Krankenhaus
  • Master- oder Doktorarbeit im Rahmen eines abgeschlossenen Studiengangs
  • Hospitation bei einer bereits mind. einmal rezertifizierten IBCLC
  • Ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand einer Organisation, die das Stillen fördert/ unterstützt
  • Tätigkeit als Mentor:in für Erst-Zertifizierungskandidat:innen, die ihr IBCLC-Examen über den Pathway 3 ablegen werden

Ende der Tätigkeit als IBCLC

Bisher konnte eine IBCLC, die sich nicht mehr rezertifiziert, den Titel nicht mehr führen und es ist auch unzulässig, auf die frühere Qualifikation hinzuweisen (z.B. "ehemalige IBCLC" o.ä.).
Für IBCLCs, die nicht mehr rezertifizieren und ihre Tätigkeit beenden möchten, besteht die Option, einmalig für 5 Jahre den Status "IBCLC außer Dienst" zu erwerben. Nach dem Übertritt in den Status "IBCLC außer Dienst" kann die Zertifizierung als tätige IBCLC nicht erneut aktiviert werden, eine Rezertifizierung ist nicht mehr möglich.

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?

BITTE BEACHTEN SIE:

Alle zu klärenden Punkt besprechen Sie bitte immer direkt mit dem IBLCE-Büro. Als Aus- und Weiterbildungsinstitut können wir keine individuellen Anfragen zum Erst- oder Rezertifizierungsverfahren beantworten.

IBLCE OFFICE EUROPE
(Deutsch, Englisch, Französisch)
Carole Iffinger
2500 Baden, Theresiengasse 5/1/30
Österreich
T: +43 (0)2252 20 65 95
eume@iblce.org
www.iblce.org